COVID 19

    Liebe Eltern! 

    Die nächsten Tage / Wochen werden sicherlich eine große Herausforderung für uns alle werden. 

    Damit in den nächsten Wochen die Informationen schnell verbreitet werden können, bitte ich um Mitteilung einer aktuellen Email-Adresse. Bitte unter folgenden Link eintragen!

     Registrierung Kontaktdaten 

    Info 23.3.2020

    Sie benötigen eine Betreuung über die Osterferien. Wenn ja, dann bitte in der Schule melden.
    Hier können Sie auch Online Ihren Betreuungsbedarf für Ostern angeben.

    Registrierung Betreuungsbedarf

     

    Info 15.3.2020

     Die Regeln für den Schulbetrieb ab Montag

     Ab Montag wird der Betrieb an den Schulen stark heruntergefahren. Auch Schülerinnen und Schüler von Volksschulen und der Unterstufen können bereits mit Wochenbeginn zu Hause bleiben. Das Bildungsministerium hat einen ausführlichen Antwortkatalog für Schulen und Kindergärten ausgearbeitet. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten.

     Muss ich am Montag noch in die Schule kommen?

    Nein. An berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS), AHS-Oberstufen, Berufsschulen und Polytechnischen Schulen findet kein Unterricht mehr an Ort und Stelle statt. An Volksschulen, AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen (NMS) wird zwar noch unterrichtet– alle Schüler, die nicht kommen, gelten aber automatisch als entschuldigt.

     Sind die Schulen geschlossen?

     Nein. Es ist aber (an Oberstufen ab Montag, an den anderen Schulen ab Mittwoch) unterrichtsfrei, Schularbeiten, Tests und Prüfungen entfallen. Direktoren, Lehrer und Verwaltungspersonal sind – soweit sie nicht eigenen Betreuungspflichtennachkommen müssen – normal im Dienst und stellen etwa Übungsaufgaben zusammen oder geben in den Bibliotheken Bücher aus. An Oberstufenschulen können Lehrer auch von zu Hause arbeiten. Schüler unter 14 Jahren ohne Betreuungsmöglichkeit daheim werden am Schulstandort betreut.

     Gilt das auch am Nachmittag?

     Ja. Die Dauer der Betreuung richtet sich nach dem Stundenplan der jeweiligen Schule. Wer für eine ganztägige Schule angemeldet ist, wird dort auch ganztägig betreut. Etwaige Rückerstattungen – weil man sein angemeldetes Kind während dieser Phase zu Hause behält – müssen mit dem jeweiligen Schulerhalter geklärt werden.

     Wie sieht es in den Kindergärten aus?

     Hier gilt eine analoge Regelung zu den unter 14-Jährigen. Sie bleiben weiter geöffnet – die Elternwerden aber gebeten, ihre Kinder nur dann zu bringen, wenn sie nicht daheimbetreut werden können. Im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr entfällt die Besuchspflicht.

     Werden die Schultage nachgeholt?

     Nein.

     Müssen Schularbeiten nachgeholt werden?

     Das kommt darauf an. Für die Anzahl der Schularbeiten ist je nach Schulstufe meist ohnehin nur eine gewisse Bandbreite vorgegeben. Grundsätzlich wird aber ein Nachholen angestrebt. Einschränkung: Die Schularbeiten sind dann nicht nachzuholen, „sofern dies im betreffenden Semester nicht möglich ist“, heißt es in der Leistungsbeurteilungsverordnung. Im Endeffekt kommt es also auf die Dauer des Unterrichtsentfalls an.

     Wie sieht es mit der Zentralmatura aus?

     Das ist noch nicht klar. Nachderzeitigem Stand soll sie planmäßig von 5. bis 13. Mai stattfinden. Das Bildungsministerium weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sich das ändern kann.

     Was passiert, wenn der Lehrplan nicht erfüllt werden kann?

     Bei der Benotung darf nur jener Stoff beurteilt werden, der zum Zeitpunkt der Leistungsfeststellung in der Klasse behandelt wurde.

     Werden die Übungs- und Wiederholungsaufgaben benotet?

     Das ist etwas widersprüchlich. Einerseits teilt das Bildungsministerium mit, dass die „Bearbeitung des zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterials auf freiwilliger Basis erfolgt und –anders als Hausübungen, welche zur Mitarbeit zählen – nicht in die Leistungsbeurteilung einfließt“. An anderer Stelle heißt es wiederum, dass „die Inhalte der Übungs- und Vertiefungsmaterialien von den Schülerinnen und Schülern verbindlich bearbeitet werden sollen“.

     Wie sieht es mit E-Learning aus?

     Angestrebt wird vor allem an den Oberstufen eine Abwicklung der Arbeitsaufträge über diverse E-Learning-Plattformen. Das ist aber nicht verpflichtend. Wenn eine digitale Lösung am Standort oder in der häuslichen Betreuung nicht zur Verfügung steht, sollen Kopien ausgeteilt werden. Die erforderlichen Kopierkosten übernimmt der Schulerhalter.

     Wie kommunizieren die Schulen mit den Eltern bzw. Schülern?

     Auf allen Wegen. Infos gibt es an den Volksschulen vor allem über die Mitteilungshefte, Mailverteiler der Klassenelternvertreter, WhatsApp-Gruppen oder über die Schul-Website. An den Höheren Schulen gibt es zusätzlich Plattformen wie Web Untis, über die schon jetzt etwa die Hausübungen für die einzelnen Klassen abgerufen werden können.

    Was ist mit Schulveranstaltungen wie Skikursen oder der Wien-Woche?

     Sie entfallen.

     Ist die Schuleinschreibung betroffen?

     An Schulen, wo sie noch nicht abgeschlossen ist, wird die Frist entsprechend verlängert werden.

     Wird auf Lehrer mit Verpflichtungen Rücksicht genommen?

     Ja, auf Lehrer mit Betreuungspflichten oder Vorerkrankungen werde Rücksicht genommen, heißt es von seiten des Ministeriums. Auch dienstrechtlich sehe ÖVP-Uniterrichtsminister Heinz Faßmann keine Probleme: „Es wird keiner so genau auf die Uhr schauen.“ Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Lehrer sagen werde, dass er zu vieleingesetzt werde. „Und es wird kein Dienstvorgesetzter sagen, es ist zu wenig.“

     Welche zusätzlichen Angebote gibt es vom ORF?

     Das Programm des ORF wird stark ausgeweitet. Das Kinderprogramm wird von 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr ausgedehnt. Auch in der Freistunde soll es Angebote geben. Unter anderem soll es in regelmäßigen Abständen eine ZIB Zack sowie Sendungen wie „Universum“,„Newton“ und „Science Busters“ geben.

     Der Fragen-und-Antworten-Katalog ist auf der Website des Bildungsministeriums abrufbar. 

     Links:

     Infos der AGES

     Infos desGesundheitsministeriums

     Infos auf Englisch(Gesundheitsministerium)

     Infos inBosnisch, Kroatisch, Serbisch

     Infos inTürkisch

     Infos inGebärdensprache (Gesundheitsministerium)

     Infos der WHO

     Reisehinweisedes Außenministeriums nach Ländern geordnet

     

     

    Info 13.3.2020 Abend
    Hier einige Informationen vom Bundesministerium

     1) Freiwilliger Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I

     Auf Grund zahlreicher Anfragen an das Bildungsministerium wird Kindern in der Primarstufe und Sekundarstufe I der Schulbesuch am Montag, den 16.3. sowie Dienstag, den 17.3. freigestellt. Der reguläre Schulbetrieb findet grundsätzlich aber wie bereits kommuniziert am Montag und Dienstag statt, um eine gute Übergabe von Übungsmaterialien zu ermöglichen und den Eltern und Erziehungsberechtigten Zeit zu geben, die Kinderbetreuung zu Hause zu organisieren.

    Das Nicht-Erscheinen der Schülerinnen und Schüler am Montag und Dienstag ist deshalb als entschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht zu handhaben.

    2) Wie erfolgt dieLeistungsbeurteilung der zu Hause erbrachten Arbeit? 

    ACHTUNG NEUE VORGANGSWEISE: Die Bearbeitung des zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterials fließt in die Leistungsbeurteilung ein und ist wie eine Hausübung bzw. Mitarbeit zu zählen.

     3) DIE ORF Freistunde
    https://der.orf.at/unternehmen/aktuell/orf_freistunde100.html

     4) SCHOOLFOX

     Einige Klassen benutzen bereits Schoolfox. Es liegt jedem Lehrer frei, ob er Schoolfox verwendet oder nicht. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass die Kommunikation und der Austausch sehr einfach ist. Bitte Eure Lehrer oder Lehrerin ansprechen. Schoolfox ist ab sofort KOSTENLOS

     https://schoolfox.com/

    5) WEITERE VORGEHENSWEISE

     Leider gibt es bis jetzt noch immer keine angeordnete Vorgehensweise von der Bildungsdirektion WIEN - Heinrich Himmer. Schade ?

    Info 13.3.2020

    1) Bitte bis Montag der Schule bekannt geben, ob Sie für Ihr Kind eine Betreuung benötigen
    2) Zusätzliche Übungsmaterialien für Ihr Kind
    https://www.bildung-wien.gv.at/service/gesundheit-und-sport/Unterrichtsmaterialien.html
    3) Brief des Bundesministers 
    PDF-Dokument

    Info 12.3.2020

     Pressesendung mit Bildungsminister

    https://tvthek.orf.at/profile/Pressekonferenz-Notwendige-Begleitmassnahmen-im-Schulbereich/13891371/Pressekonferenz-Notwendige-Begleitmassnahmen-im-Schulbereich/14044560 

     Info 11.3.2020

    INFORMATION  FÜR  ELTERN

    Bisherwurden in Österreich einzelne Fälledes neuartigen Coronavirus bei Reiserückkehrern aus Norditalien nachgewiesen.

    Diemeisten Krankheitsfälle weltweit hatten bisher direkten Reisebezug zu China. Inzwischen ist aber in einigen norditalienischen Regionen bereits einegrößere Anzahl von Krankheitsfällen ohne vorangegangene Reise aufgetreten.

    Bis zu 14 Tage nach derAnsteckung können folgende Symptome auftreten:

    Husten,Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber.

    DieGesundheitsbehörde empfiehlt Personen, die sich die letzten 14 Tage in Chinaoder Norditalien (siehe www.wien.gv.at/gesundheit/coronavirus.html) aufgehaltenhaben, auf freiwilliger Basis keine Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulenoder Horte zu besuchen.

     Jedenfalls zu beachten:

    Falls Sie aus China oder Norditalien zurückkehren und Sie oder Ihr Kindinnerhalb von 14 Tagen Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit oder sonstigeAtembeschwerden mit oder ohne Fieber entwickeln:

    • Bleiben Sie zu Hause, sobald Sie ersteKrankheitszeichen bemerken
    • Vermeiden Sie persönliche Kontakte
    • IHR KIND SOLL KEINENFALLS  IN  DIESCHULE /HORT KOMMEN
    • Kontaktieren Sie die telefonischeGesundheitsberatung1450 

    Für Fragen zumCoronavirus wenden Sie sich bitte an die ExpertInnen der AGES (Agentur fürGesundheit und Ernährungssicherheit): Hotline0800 555 621

    Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Schulärzt*innender jeweiligen Schulen für fachliche Auskünfte zur Verfügung.

    Informationen zur aktuellen Situation finden Sie aufder Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege undKonsumentenschutz: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html

    und auf www.wien.gv.at/gesundheit/coronavirus.html