Ein Kind ist schulpflichtig, wenn es zwischen dem 1.9.2016 und dem 31.08.2017 geboren wurde.
Mit der "Einladung zur Schülereinschreibung" für Ihr Kind, die Sie von der Bildungsdirektion zugestellt bekommen, können Sie einen Termin mit Ihrer Wunschschule vereinbaren. Die "Einladung zur Schülereinschreibung" wird in der Regel im 4. Quartal des Jahres, bevor Ihr Kind schulpflichtig wird, versandt.
Wichtige Info: In eine Vorschulklasse können nur jene Kinder, die schulpflichtig allerdings noch nicht schulreif sind!
Bitte um telefonische Anmeldung ab 3.11.2022.
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